Beschäftigung von polnischen Pflegekräfte und Betreuerinnen

Unsere vermittelten osteuropäischen Pfleger und Betreuer arbeiten legal in deutschen Haushalten

Die EU-Dienstleistungsrichtlinie bzw. die Dienstleistungsfreiheit stellt eine Möglichkeit dar, ausländische Arbeitskräfte aus den neuen EU-Beitrittsländern in der Bundesrepublik Deutschland zu beschäftigen. Grundlage dafür ist die Beschäftigungsverordnung (PDF) und das Arbeitnehmerentsendegesetz (PDF) der Bundesrepublik Deutschland. Jedoch ist dies kein Freibrief.

Die Dienstleistungsfreiheit ist lediglich innerhalb sehr eng gefasster gesetzlicher Bestimmungen gültig, sie erlaubt beispielsweise nicht das Anwerben und / oder Einstellen ausländischer Arbeitskräfte in verschieden Berufsgruppen, auch nicht deren direkte Vermittlung oder Überlassung. Aus diesem Grund bieten wir Ihnen eine legale Lösung an, indem wir Ihnen eine Haushaltshilfe bzw. Betreuerin von einem osteuropäischen Ausland entsenden.

Diese polnische Haushaltshilfe ist bei einem polnischem Dienstleistungsunternehmen angestellt. Das Gleiche gilt natürlich auch für unsere bulgarischen oder rumänischen Seniorenbetreuer. Im Heimatland werden für diese Mitarbeiterin auch die sozialversicherungspflichtigen Leistungen (wie Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung, Unfallversicherung ) bezahlt.

Wir weisen nochmals darauf hin, das die Agentur ihrepflege.eu keine selbstständigen Betreuungs- bzw. Haushaltshilfen- sondern nur Angestellte Haushaltshilfen und Betreuerinnen von polnischen oder anderen osteuropäischen Dienstleistungsunternehmen vermittelt.

Deshalb können wir uns sicher sein, dass wir nur legale Beschäftigungsverhältnisse anbieten.