Wie lange dauert es, bis die Pflegekraft ihre Arbeit aufnimmt ?
In der Regel benötigen wir vom Zeitpunkt der Beauftragung an bis zum Beginn der Rund-um-die-Uhr-Betreuung durch eine qualifizierte polnische Pflegekraft 7 bis 10 Tage. Wir bemühen uns, diese Zeitspanne so kurz wie möglich zu halten. Aber, um unseren Kunden die optimale Versorgung und Betreuung anzubieten, nehmen wir uns die Zeit, Ihre Bedürfnisse und Wünsche als Auftraggeber sehr genau zu analysieren. Aus unserem Pflegekräfte-Pool suchen wir dann die Betreuerinnen heraus, die am besten zu Ihnen passen könnten.
Meistens kommen mehrere Pflegekräfte in Frage, die wir Ihnen mit Bild und Beschreibung der bisherigen Tätigkeiten und eines Lebenslaufs vorstellen. Gemeinsam mit Ihnen treffen wir dann die Entscheidung und regeln mit Ihnen die vertraglichen Grundlagen der der Rund-um-die Uhr-Betreuung. Und bitte haben Sie Verständnis dafür, dass auch die Pflegekräfte ein bis zwei Tage nach Vertragsabschluss benötigen, bevor sie auf ihren langfristigen Einsatz gehen.
Wie Sie die Zeit bis zum Einsatz der Pflegekraft überbrücken können:
Nicht immer haben Familien, die uns mit der Vermittlung einer 24 Stunden Pflege Zuhause, ausreichend Vorlaufzeit. Immer wieder kommt es vor, dass die Entscheidung von den Ereignissen „überholt“ wird und eine häusliche 24-Stunden-Pflege akut benötigt wird. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Zeit bis zum Eintreffen der ausländischen Pflegekraft zu überbrücken.
1. Die Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) kommt dann zum Tragen, wenn die eigentliche Pflegeperson, zum Beispiel ein Angehöriger, diese nicht wahrnehmen kann – also verhindert ist. Für die Ersatzpflege kommen die Pflegekassen für bis zu vier Wochen pro Kalenderjahr bis maximal 1.550,– Euro auf. Dies setzt jedoch voraus, dass der Pflegebedürftige zuvor wenigstens zwölf Monate in der häuslichen Umgebung gepflegt wurde.
2. Die Tagespflege (§ 41 SGB XI) soll die häusliche Pflege nicht ersetzen, sondern unterstützen bzw. stärken. Sie findet teilstationär in entsprechenden Einrichtungen statt und kann auch als nächtliche Betreuung geschehen. Die Kassen übernehmen dafür die Kosten bis maximal 1.550,– Euro.
3. Die Kurzzeitpflege (§ 42 SGB XI) ist eine zeitlich auf vier Wochen pro Kalenderjahr begrenzte vollstationäre Betreuung, die immer dann beantragt werden kann, wenn eine teilstationäre Pflege nicht genug ist. Je nach Pflegestufe übernimmt die Pflegekasse ebenfalls Kosten in Höhe von bis zu 1.550,– Euro.
4. Freiberufliche Pflegekräfte aus Deutschland können – wenn alle Stricke reißen – die Betreuung ihres Angehörigen kurzfristig bis zum Eintreffen der ausländischen Pflegekraft überbrücken.