Unterstützung durch die Pflegekassen
Pflege mit Pflegekräften aus Polen oder anderen EU Staaten. Leistungen in Deutschland: Pflegegeld – nach dem Pflegestärkungsgesetz (PSG I) 2015
Das Pflegegeld soll dazu dienen, die nötige Hilfe privat und unbürokratisch beschaffen zu können. Es wird direkt an die Versicherten ausgezahlt. Über die Verwendung dieser Leistung können die Versicherten frei entscheiden. Die Pflegekasse überprüft dies nicht. Wenn der Anspruch auf Sachleistungen nur unvollständig genutzt wird, kann der „Überschuss“ anteilig als Pflegegeld ausgezahlt werden (Kombileistung).
Wer nur diese Leistung in Anspruch nimmt, wird verpflichtet sich halbjährlich (Pflegestufe III: vierteljährlich) von Pflegeprofis beraten und auf die Finger schauen lassen (Pflegeeinsätze nach § 37.3 SGB XI). Übersteigen die Kosten der pflegerischen Hilfen die Leistungen der Pflegekassen, müssen unter Umständen die Pflegebedürftigen selbst zahlen.
Die Pflegekassen unterstützen pflegebedürftige Personen, die sich privat pflegen lassen mit Pflegegeldzahlungen. Für diese häusliche Pflege wird dem Pflegebedürftigen Geldleistung in Höhe der nachfolgenden Beträge gewährt.
Wenn der Pflegebedürftige durch private Pflegepersonen – also durch die Familie, Nachbarn oder Freunde – betreut wird, hilft die Pflegeversicherung mit dem Pflegegeld. Dieses Geld wird monatlich an den Pflegebedürftigen ausgezahlt. Die Höhe dieser Leistung hängt von der jeweiligen Pflegestufe ab:
Pflegegeld für häusliche Pflege ab 01.01.2017
Zur Teilfinanzierung der privaten Pflege und Betreuung können nach dem SGB XI folgende Geldleistungen pro Monat für folgende Pflegegrade verwendet werden:
Stufe der Pflegebedürftigkeit | bis 2016 | Einstufung ab 2017 | ab 2017 |
Pflegestufe I | 244 EUR pro Monat | Pflegegrad 2 | 316 EUR pro Monat |
Pflegestufe I (mit Demenz*) | 316 EUR pro Monat | Pflegegrad 3 | 545 EUR pro Monat |
Pflegestufe II | 458 EUR pro Monat | Pflegegrad 3 | 545 EUR pro Monat |
Pflegestufe II (mit Demenz*) | 545 EUR pro Monat | Pflegegrad 4 | 728 EUR pro Monat |
Pflegestufe III | 728 EUR pro Monat | Pflegegrad 4 | 728 EUR pro Monat |
Pflegestufe III (mit Demenz*) | 728 EUR pro Monat | Pflegegrad 5 | 901 EUR pro Monat |
* Gilt für Personen mit dauerhaft erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz im Sinne von § 45a SGB XI – das sind vor allem an Demenz erkrankte Menschen
Für das Pflegegeld gelten folgende Bedingungen:
Die Helfer müssen dafür sorgen, dass sowohl die Grundpflege als auch die hauswirtschaftliche Versorgung durchgeführt werden. Wenn die Helfer nur an einigen Tagen im Monat im Einsatz sind, erhalten Sie entsprechend dem Zeitaufwand Pflegegeld.
Es gibt jedoch eine Ausnahme: Muss der Pflegebedürftige ins Krankenhaus, wird das Pflegegeld für bis zu vier Wochen weitergezahlt. Die Pflegekasse prüft, ob die Pflege funktioniert. Dazu müssen die Helfer regelmäßig Unterstützung durch einen zugelassenen Pflegedienst anfordern. Dieser Pflegedienst kann dann die Helfer beraten und den Erfolg der Pflege an die Pflegekasse berichten. Die Kosten dafür übernimmt die Pflegekasse.
Diese oben genannten Pflegegeldsätze der Pflegekassen können Sie natürlich auch in Verbindung mit unserer osteuropäischen Dienstleistung in Anspruch nehmen.
Seit 2008 gibt es zusätzlich die ergänzenden Leistungen für Pflegebedürftige mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz (PEA).
Ergänzende Leistungen für Pflegebedürftige mit erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf (PEA) nach § 45a SGB XI
Stufe der Pflegebedürftigkeit | jährliche Leistungen bis zu |
Pflegestufe 0 | 0,00 EUR |
Pflegestufe I | 1.200,00 bis 2.400,00 EUR |
Pflegestufe II | 1.200,00 bis 2.400,00 EUR |
Pflegestufe 0 | 1.200,00 bis 2.400,00 Euro |
Informieren Sie sich auch über weitere Pflegefinanzierungs-Möglichkeiten
Es gibt mehrere Möglichkeiten zur Finanzierung einer Pflegesachleistung. Informieren Sie sich über die Teilfinanzierung der privaten 24 Stunden Pflege mit osteuropäischen Pflegekräften.
Leistungen für die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung durch Pflegefachkräfte eines ambulanten Pflegedienstes.
Bei einer häuslichen Pflege gibt es auch die Möglichkeit einer Kombinationspflege. Dies ist eine Mischung aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen.
Leistungen für Pflegehilfsmittel und weitere Pflegeleistungen (Nachtpflege, wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, usw.)