Pflegesachleistung für häusliche Pflege
Ausgebildete Pfleger eines ambulanten Pflegedienstes oder einer Sozialstation kommen regelmäßig zum Pflegebedürftigen. Dort übernehmen sie die notwendigen Pflegeleistungen. Die Pflegeversicherung übernimmt die Kosten für einen ambulanten Pflegedienst. Dabei gelten allerdings Höchstwerte, zu denen die Pflegekasse die Kosten übernimmt:
Ansprüche auf Pflegesachleistungen für häusliche Pflege
Stufe der Pflegebedürftigkeit | Leistungen bis zu |
Pflegestufe 0 (mit Demenz*) | 231,00 EUR |
Pflegestufe I | 468,00 EUR |
Pflegestufe I (mit Demenz*) | 689,00 EUR |
Pflegestufe II | 1144,00 EUR |
Pflegestufe II (mit Demenz*) | 1298,00 EUR |
Pflegestufe III | 1612,00 EUR |
Pflegestufe III (mit Demenz*) | 1612,00 EUR |
Härtefall | 1995,00 EUR |
Härtefall (mit Demenz*) | 1995,00 EUR |
* Gilt für Personen mit dauerhaft erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz im Sinne von § 45a SGB XI – das sind vor allem an Demenz erkrankte Menschen
Pflegesachleistungen können für die Hilfe durch einen ambulanten Pflegedienstes eingesetzt werden. Pflegesachleistungen können auch mit dem Pflegegeld kombiniert werden.
Informieren Sie sich auch über weitere Arten der Finanzierung einer häuslichen Pflege mit Pflegekräften aus Polen
Es gibt mehrere Möglichkeiten zur Finanzierung einer Pflegesachleistung. Informieren Sie sich über die Teilfinanzierung der privaten 24 Stunden Pflege mit osteuropäischen Pflegekräften.
Informieren Sie sich, wie viel Pflegegeld- Leistungen, die Angehörigen oder Ehrenamtlichen Pflegern bei der 24 Stunden Pflege zuhause zustehen.
Bei einer häuslichen Pflege gibt es auch die Möglichkeit einer Kombinationspflege. Dies ist eine Mischung aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen.
Leistungen für Pflegehilfsmittel und weitere Pflegeleistungen (Nachtpflege, wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, usw.)