Pflegesachleistung für häusliche Pflege

Ausgebildete Pfleger eines ambulanten Pflegedienstes oder einer Sozialstation kommen regelmäßig zum Pflegebedürftigen. Dort übernehmen sie die notwendigen Pflegeleistungen. Die Pflegeversicherung übernimmt die Kosten für einen ambulanten Pflegedienst. Dabei gelten allerdings Höchstwerte, zu denen die Pflegekasse die Kosten übernimmt:

Ansprüche auf Pflegesachleistungen für häusliche Pflege

Stufe der PflegebedürftigkeitLeistungen bis zu
Pflegestufe 0 (mit Demenz*)231,00 EUR
Pflegestufe I468,00 EUR
Pflegestufe I (mit Demenz*)689,00 EUR
Pflegestufe II1144,00 EUR
Pflegestufe II (mit Demenz*)1298,00 EUR
Pflegestufe III1612,00 EUR
Pflegestufe III (mit Demenz*)1612,00 EUR
Härtefall1995,00 EUR
Härtefall (mit Demenz*)1995,00 EUR

* Gilt für Personen mit dauerhaft erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz im Sinne von § 45a SGB XI – das sind vor allem an Demenz erkrankte Menschen

Pflegesachleistungen können für die Hilfe durch einen ambulanten Pflegedienstes eingesetzt werden. Pflegesachleistungen können auch mit dem Pflegegeld kombiniert werden.

Informieren Sie sich auch über weitere Arten der Finanzierung einer häuslichen Pflege mit Pflegekräften aus Polen

Es gibt mehrere Möglichkeiten zur Finanzierung einer Pflegesachleistung. Informieren Sie sich über die Teilfinanzierung der privaten 24 Stunden Pflege mit osteuropäischen Pflegekräften.

Pflegegeld

Informieren Sie sich, wie viel Pflegegeld- Leistungen,  die Angehörigen oder Ehrenamtlichen Pflegern bei der 24 Stunden Pflege zuhause zustehen.

Kombileistung

Bei einer häuslichen Pflege gibt es auch die Möglichkeit einer Kombinationspflege.  Dies ist eine Mischung aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen.

Weitere Leistungen

Leistungen für Pflegehilfsmittel und weitere Pflegeleistungen (Nachtpflege, wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, usw.)